ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Dry Ice Brothers GmbH


§ 1 Geltungsbereich


  1. Alle Lieferungen und Leistungen der Dry Ice Brothers GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Dry Ice Brothers GmbH in Kenntnis entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Bitte lesen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an die Dry Ice Brothers GmbH aufgeben. Durch Aufgabe einer solchen Bestellung erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihre Bestellung einverstanden.


§ 2 Zustandekommen des Vertrags


  1. Vertragsgegenstand sind die angebotenen Lieferungen und Leistungen im Bereich Reinigung mittels Strahlverfahren, u.a. mit Trockeneis, Sand, Glasperlen, Walnuss, Wasser, usw.
  2. Vor Abgabe eines Angebots durch die Dry Ice Brothers GmbH vereinbaren die Parteien einen Termin zur Probestrahlung an dem zu reinigenden Objekt. Eine diesbezügliche Termin- bzw. Vergütungsvereinbarung wird separat getroffen.
  3. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Dry Ice Brothers GmbH ist erst dann wirksam, wenn die Dry Ice Brothers GmbH ihn gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Bis zum Zugang dieser Erklärung gelten Angebote der Dry Ice Brothers GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, als unverbindlich bzw. können frei widerrufen / zurückgenommen werden.


§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dry Ice Brothers GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Vorbereitungen zur Erbringung der Dienstleistung zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur unentgeltlichen Bereitstellung folgender Leistungen:


  1. Eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln von allen versperrten Räumlichkeiten, die zur Erbringung der Leistung betreten werden müssen. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des Einzelschlüssels geleistet; es erfolgt in diesem Fall insbesondere kein Ersatz einer Zentralschließanlage bzw. deren Kosten.
  2.  Der freie Zugang zur Arbeitsstelle und zu dem zu reinigenden Objekt muss gewährleistet werden, anderenfalls unterbleiben die Leistungen der Dry Ice Brothers GmbH. Die Mehrkosten (u.a. für eine erneute Anfahrt) trägt der Kunde.
  3. Ein Stromanschluss (230 V / 50 Hz) und falls vorhanden Druckluftanschluss mit mindestens 6 bar.
  4. Hubwagen oder den Transport von schweren Trockeneisbehältern zur Arbeitsstelle.


§ 4 Stornierung


Jegliche Aufträge können nur 14 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Das freie Kündigungsrecht des Bestellers gem. § 648 BGB wird ausgeschlossen.

§ 5 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung


  1. Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Lieferungen und Leistungen der Dry Ice Brothers GmbH unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen Streik, Aussperrung, Verzug von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Maschinenausfälle, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Regen, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.
  2.  Im Fall höherer Gewalt verlängert sich der Ausführungstermin angemessen.


§ 6 Zahlung


  1.  Alle in einem Angebot bzw. in einer Auftragsbestätigung der Dry Ice Brothers GmbH genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Bei Verbrauchern wird der Bruttopreis genannt.
  2. Die Dry Ice Brothers GmbH ist gegenüber Unternehmern berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, sollten Marktpreise für Rohstoffe (Treibstoffe und/oder Trockeneis) zum Leistungsdatum der Arbeiten im Vergleich zum Datum der Auftragsbestätigung mehr als 5 % abweichen.
  3. Die Dry Ice Brothers GmbH ist weiter berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, sollte aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. partiell stärkere Anhaftung von Lacken, unvorhersehbare Unterschiede des Grundmaterials usw.) die für die Leistungserbringung tatsächlich benötigten Rohstoffe (Treibstoffe und/oder Trockeneis) die bei der Probestrahlung errechneten benötigten Rohstoffe mehr als 10 % übersteigen.
  • a. Der Mehrbedarf der Rohstoffe ist dem Auftraggeber noch während der Leistungserbringung mitzuteilen.
  • b. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, so gilt die Leistungserbringung der Dry Ice Brothers GmbH nach Verbrauch der berechneten benötigten Rohstoffe als abgeschlossen, auch wenn das zu reinigende Objekt nicht vollständig gereinigt ist.

4. Der mit dem vereinbarten Preis abzugeltender Leistungsumfang umfasst nur die Reinigung von Verschmutzung. Nicht im Leistungsumfang enthalten ist:

  • a. eine darüber hinausgehende Reinigung,
  • b. Abtransport von Gegenständen oder der entstandenen Abfälle,
  • c. die Reinigung von ekelerregenden Verschmutzungen.


Werden auftragsgemäß dennoch solche Reinigungen durchgeführt, so werden diese Leistungen zusätzlich berechnet.


5. Rechnungen der Dry Ice Brothers GmbH sind ohne Abzug mit Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf.


6. Im Falle des Verzugs eines Unternehmers, einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist die Dry Ice Brothers GmbH berechtigt, einen Zinsschaden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.


7. Im Falle des Verzugs eines Verbrauchers ist die Dry Ice Brothers GmbH berechtigt, einen Zinsschaden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins gemäß §§ 247, 288 Abs. 1 BGB zu berechnen.


8. Bei Neukunden ist die Dry Ice Brothers GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach


§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


  1. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder einer von der Dry Ice Brothers GmbH nicht bestrittenen Gegenforderung berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der Dry Ice Brothers GmbH auch berechtigt, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit seine vermeintliche Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 8 Gewährleistung


  1. Die Dry Ice Brothers GmbH gewährleistet die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
  2. Die Dry Ice Brothers GmbH übernimmt keine Gewähr für die Materialfestigkeit des zu reinigenden Objekts, an dem die Reinigung mittels des eingesetzten Strahlverfahrens durchgeführt wird, sofern nicht aufgrund einer fachgerechten Inaugenscheinnahme erkennbar ist, dass das zu reinigende Objekt für eine solche Bearbeitung ungeeignet ist. Ebenso übernimmt die Dry Ice Brothers GmbH keine Gewähr, wenn der Auftraggeber mögliche Vorbeschädigungen oder vorhandene Mängel verschweigt. Zur eingehenden Untersuchung des zu reinigenden Objekts, insbesondere zur Entnahme von Materialproben, ist die Dry Ice Brothers GmbH nicht verpflichtet.
  3. Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass das Reinigungs- bzw. Strahlverfahren mit hohen Lärmemissionen und starken Verschmutzungen durch die von dem zu reinigenden Objekt abgelösten Beschichtungen und ggf. durch das verwendete Strahlgut (z.B. beim Sandstrahlen usw.) verbunden ist. Im Fall der Durchführung des Auftrages auf dem Grundstück des Auftraggebers oder eines Dritten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eventuell erforderliche Genehmigungen Dritter oder der Behörden vorliegen und Gegenstände und Räume gegen den auftretenden Schmutz geschützt werden.
  4. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche von Verbrauchern beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Abnahme.
  5. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche von Unternehmern beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme.



§ 9 Haftungsbegrenzung


  1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dry Ice Brothers GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Dry Ice Brothers GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Dry Ice Brothers GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Dry Ice Brothers GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Dry Ice Brothers GmbH und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 10 Geltendes Recht, Gerichtsstand


  1. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so richtet sich der Gerichtsstand ausschließlich nach dem Sitz der Dry Ice Brothers GmbH. Die Dry Ice Brothers GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen


Hier können Sie unsere AGB als PDF downloaden:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Dry Ice Brothers GmbH